Allgemeine Geschäftsbedingungen

Keetouch GmbH

1. Allgemeines

Diese folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Keetouch GmbH sind Bestandteil aller Verträge von Keetouch über Lieferungen, Leistungen, Werkverträge und Dienstleistungen. Sie ersetzen die vorher gültige Version unserer AGBs mit sofortiger Wirkung für alle neuen Verträge und Angebote ab Beginn ihrer Gültigkeit.

Diese AGB richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, sondern ausschließlich an Kunden, die gemäß dieser AGB definiert sind als natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften gem. §14 BGB, Vereine, Personengruppierungen und Vereinigungen, freiberufliche Berufsgruppen insbesondere nach §18 EStG, sonstige Gewerbetreibende nach deutschem und ausländischem Recht, vergleichbare ausländische Unternehmensformen, sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften, Behörden und Einrichtungen, soweit die vorab genannten Kunden in privatrechtlicher Eigenschaft Verträge mit Keetouch abschließen oder abschließen möchten. Der Begriff Kunde umfasst auch potenzielle Kunden, die Anfragen an Keetouch stellen oder Angebote einholen.

Im Rahmen laufender Geschäftsverbindungen gelten diese AGB im Voraus auch für alle künftigen Verträge als vereinbart. Individuelle Abreden gehen diesen AGB vor, bedürfen jedoch zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Keetouch. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäfts- Verkaufs- Einkaufs- oder andere standardisierte Bedingungen des Vertragspartners oder Kunden (nachfolgend gemeinsam KAGB genannt) werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Keetouch ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn Keetouch in Kenntnis der KAGB die Leistungen oder Zahlungen des Vertragspartners oder Kunden vorbehaltlos annimmt oder den KAGB nicht ausdrücklich widerspricht. Die KAGB sind für uns unverbindlich, soweit ihre Regelungen sich nicht mit den Bedingungen dieser AGB decken.

2. Angebot und Aufträge

Unsere Angebote erfolgen generell freibleibend, insbesondere jedoch bezüglich Preises, Menge, Produkt, Ware, Dienstleistung, Lieferfrist und Liefermöglichkeit. Allerdings prüfen wir die Aufträge, Angebote bzw. Bestellungen des Kunden nach dessen Eingang unverzüglich und teilen dem Kunden etwaige Änderungen unserer Angebote mit. Die uns erteilten Aufträge oder Bestellungen sind erst dann angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

3. Preise

Alle angegebenen Preise verstehen sich netto zuzüglich Fracht und Nebenkosten. Die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Für den Fall der Änderungen der den Preis bestimmenden Faktoren behalten wir die in der Auftragsbestätigung früher angegeben Preise unveränderlich.

4. Lieferungen und Lieferfristen

Keetouch ist bestrebt, die als voraussichtlich mitgeteilten Liefertermine einzuhalten. Da wir jedoch auf die pünktliche Lieferung Dritter angewiesen sind, können wir für die Einhaltung der Termine keine Haftung übernehmen. Bei eventuellen Lieferverzögerungen ist uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen einzuräumen. Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist auch nach Fristablauf ausgeschlossen, soweit sich nicht aus Ziffer 9 etwas anderes ergibt. Teillieferungen sind zulässig. Keetouch ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die vertragsgemäß zu liefernder Ware oder Produkte nicht mehr am Markt erhältlich ist. Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebotsunterlagen sind zulässig, soweit sie technisch bedingt sind und keine wesentliche Abweichung vom Vertragsgegenstand darstellen.

Alle Preiserhöhungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Sofern der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 3 Tagen schriftlich widerspricht, gilt der angepasste Preis als genehmigt. Andernfalls ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, sofern Keetouch diese nicht zu vertreten hat und solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, unabwendbare Ereignisse wie Naturkatastrophen jeglicher Art, insbesondere Unwetter, Erdbeben, Überschwemmungen, Vulkanausbrüche, aber auch Feuer, Verkehrsunfälle, Geiselnahme, Krieg, Unruhen, Bürgerkrieg, Revolution, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Grenzschließungen, Pandemie/Epidemie, Probleme und Verzögerungen in der Lieferkette (insbesondere bei Lieferverzögerungen bei Lieferanten und/oder Dienstleistern), eingeschränkte oder verzögerte Verfügbarkeit von Bezugsmaterialien, Bezugsprodukten, Komponenten oder Dienstleistungen, Streiks im öffentlichen Verkehrswesen, die den Frachttransport beeinträchtigen etc. Dies gilt auch dann, wenn die Umstände bei Dienstleistern der Keetouch eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt Keetouch dem Kunden umgehend mit. Der Kunde kann von Keetouch die Erklärung verlangen, ob diese vom Vertrag zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

5. Versand

Wird die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen versandt, geht mit der Absendung der Ware an den Kunden, spätestens jedoch mit Verlassen der Geschäftsräume von Keetouch, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn fracht- oder verpackungsfreie Lieferung vereinbart wurde.

6. Abnahme, Schadensersatz

Der Kunde verpflichtet sich, die gelieferte Ware abzunehmen und die vertragsgemäße Beschaffenheit der Lieferungen gemäß den gesetzlichen Regelungen, insbesondere §377 HGB, zu überprüfen. Ergänzend wird auf Ziffer 9 dieser AGB hingewiesen. Wird die Abnahme der Ware vom Kunden unberechtigt verweigert, so kann Keetouch dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen. Wenn der Kunde nach Ablauf der gesetzten Nachfrist die Abnahme verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann Keetouch vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Dies gilt gleichermaßen auch für die Verpflichtungen zur Abnahme von Dienstleistungen und Werkvertragsleistungen. Der Kunde verpflichtet sich, die erbrachten Dienstleistungen und Werksvertragsleistungen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu akzeptieren. Wird die Abnahme der Dienstleistung oder Werksvertragsleistung unberechtigt verweigert, ist Keetouch berechtigt, eine Nachfrist zu setzen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sowie vom Vertrag zurückzutreten.

7. Zahlung

Der Kaufpreis in den Rechnungen von Keetouch ist - soweit nicht schriftlich etwas anders vereinbart - 100% Vorkasse oder nach Rechnungsstellung. Bei vereinbarter Teillieferung aus einem Auftrag ist der Rechnungsbetrag nach Rechnungsstellung gemäß diesen AGB zur Zahlung fällig.

Die Zahlungen sind ausschließlich auf die von uns angegebenen Konten zu leisten. Eventuelle Bank- oder Überweisungsgebühren auf dem Zahlungsweg bis zur vollständigen Gutschrift der Zahlung auf unserem Konto gehen zu Lasten des Kunden.

Keetouch hat das Recht, seine Forderungen gegen den Abnehmer an einen Dritten abzutreten. Bei Überschreitung des Zahlungsziels sind wir ohne weitere Fristsetzung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Ist der Kunde mit einer Forderung im Zahlungsverzug, so können alle übrigen Forderungen gegen den Kunden mit sofortiger Wirkung fällig gestellt werden.

Der Kunde hat alle Gebühren, Kosten und Auslagen zu tragen, die im Zusammenhang mit jeder gegen ihn rechtlich erfolgreichen Rechtsverfolgung anfallen.

8. Eigentumsvorbehalt

Mit 100% Zahlung durch den Käufer, das Eigentumsrecht geht zum Zeitpunkt der Übergabe an den Empfänger über. Wenn die Ware nicht vollständig bezahlt ist, werden die Eigentumsrechte auf der Grundlage des Vertrags übertragen.

9. Gewährleistung

Alle von Keetouch gelieferten Produkte und Waren sind von Dritten hergestellt oder beinhalten seitens Dritten hergestellte oder gelieferte Baugruppen, Rohstoffe oder Komponenten.

Mängelansprüche an den von Keetouch gelieferten Waren und Produkten verjähren in abhängig von den vom Kunden gewählten Garantiebedingungen nach Auslieferung an den Kunden. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.

Der Kunde hat die Ware sofort nach Eintreffen bzw. Ablieferung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere §377 HGB zu untersuchen. Mengen- und typenmäßige Beanstandungen sowie Beanstandungen von Teilen bei äußerlich erkennbaren Mängeln können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Sonstige Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach deren Feststellung, schriftlich mitzuteilen. Dabei gilt ein Werkvertrag bei Auslieferung des Werkes und eine Dienstleistung mit ihrer Erbringung als eingetroffen bzw. abgeliefert gem. obiger Bestimmung definiert.

Bei berechtigten Beanstandungen hat der Kunde nach Wahl von Keetouch Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

Ebenso erlischt die Gewährleistung bei Veränderung der Ware, bei Verwendung entgegen der technischen Kennzeichnung und mangels Rücksendung der Ware an uns innerhalb einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Rücksendung. Bei Rücksendung ohne fachgerechte Verpackung trägt der Kunde das Risiko der Beschädigung. Vor dem Einbau bzw. Nutzung der gelieferten Ware hat der Kunde die Ware auf Mangelfreiheit zu prüfen. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu dem vom Kunden vorgesehenen Zweck wird nicht übernommen.

10. Haftungsklausel

Schadensersatzansprüche gegen uns können nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Für leichte Fahrlässigkeit wird lediglich gehaftet, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. In diesem Fall haften wir nur für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Unsere Haftung nach den jeweils anwendbaren Produkthaftungsgesetzen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung ist Oelde und Zahlung ist Warendorf. Als Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten wird Amtsgericht Münster vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann ist. Es gilt ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von einheitlichem KaufR, insbesondere die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12. Sonstige Bestimmungen

Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die den gewollten wirtschaftlichen Zweck zulässigerweise möglichst gleichkommend verwirklichen, sofern gesetzlich möglich.

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz machen wir darauf aufmerksam, dass wir Daten speichern und mit EDV verarbeiten. Dies gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 BDSG.

13. Zusätzliche Bedingungen bei Wiederausfuhr

Die gelieferten Waren unterliegen deutschen Ausfuhrkontrollen und Embargobestimmungen. Eine Wiederausfuhr aus der EU ist nur mit Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestattet.

Der Kunde ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher- und Verbraucher verantwortlich.

Bitte beachten!
Diese deutschsprachige Version ist die einzig bindende Version. Alle anderssprachigen Versionen sind rein informative Übersetzungen ohne Haftung für die Qualität der Übersetzung.

[profiler]
Memory usage: real: 6291456, emalloc: 5886912
Code ProfilerTimeCntEmallocRealMem